
Die Volkswagen Altfahrzeugentsorgung
Seit dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das neue Altfahrzeug-Gesetz. Das Gesetz erweitert die seit 1998 geltende Altautoverordnung. Deutschland setzt damit die Anforderungen der EU Richtlinie 2000/53/EG in nationales Recht um.Die Volkswagen Altfahrzeugentsorgung besagt, dass Ihr ausgemustertes Fahrzeug zu einer autorisierten Rücknahmestelle überführt werden muss - zur umweltgerechten sowie vorschriftsmäßigen Verwertung und Entsorgung. Dabei helfen wir Ihnen gern.


Altfahrzeug-Gesetz
Wer ein Altfahrzeug mit dem Ziel der Verwertung endgültig stilllegen will, muss dieses einem anerkannten zertifizierten Demontagebetrieb, einer autorisierten Annahmestelle oder einer vom Hersteller benannten anerkannten Rücknahmestelle überlassen. Dort erhält der Letzthalter den so genannten Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden muss.Der Letzthalter kann sein Altfahrzeug kostenlos in das Rücknahmenetz des Herstellers zur Verwertung abgeben, wenn nachfolgende Randbedingungen erfüllt sind: - Das Fahrzeug ist ab dem 01. Juli 2002 erstmals für den Straßenverkehr zugelassen worden. Ab 1. Januar 2007 gilt die Kostenlosigkeit auch für alle anderen Fahrzeuge, unabhängig vom Datum der Erstzulassung.
- Das Fahrzeug war vor der endgültigen Stilllegung zuletzt mindestens einen Monat in der Europäischen Union zugelassen.
- Das Fahrzeug ist vollständig, es fehlen keine wesentlichen Teile wie z.B. Motor, Getriebe, Katalysator(en), elektronische Steuergeräte etc.
- Das Fahrzeug ist nicht mit Müll oder fahrzeugfremden Dingen beladen.
- Der Original-Fahrzeugbrief oder ein vergleichbares EU-Zulassungsdokument wird gemeinsam mit dem Fahrzeug zurückgegeben.

Weitere Informationen zum Thema Umweltschutz mit Bezug auf die Verwertung von Altfahrzeugen (wie z.B. zur recyclinggerechten Konstruktion, Verbesserung der Recyclingeigenschaften oder zum Einsatz von Rezyklat in Neufahrzeugen etc.) finden Sie hier.
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